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Spesenpauschale 2016 für das Ausland

12 Januar, 2016

Sie sollten bei Ihrer Spesenabrechnung für 2016 die neue Spesenpauschale berücksichtigen. Die Pauschbeträge


für die Auslandspauschalen 2016 (Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich und betrieblich veranlasste Dienstreisen im Ausland) stehen fest.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember die neuen Pauschbeträge für den Abreise- und Anreisetag bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden bzw. mehr als 8 Stunden je Kalendertag herausgegeben. Im Wesentlichen sind die Änderungen, wie bereits in der Vorankündigung des Entwurfes, umgesetzt worden.

Die Spesensätze 2016 für das Ausland wurden unter anderem für die Hauptreiseländer:
Schweiz,
Großbritannien,
Nordirland,
Kanada,
Indien,
China und
Schweden
angeglichen.

Die gesonderte Städtepauschale für Südafrika-Johannesburg ist neu dazugekommen.

Die Pauschbeträge für die Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar und für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. www.kfz-auskunft.de

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