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Tipps zum Kfz Versicherungswechsel - Stichtag 2014

27 Oktober, 2014

Nicht allein beim Preis, sondern auch in Sachen Leistungen gibt es in der Kfz-Versicherung deutliche Unterschiede. Wer also ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erstmalig versichern oder zum Stichtag 30. November den Anbieter wechseln will, sollte die entsprechenden Tarife gut vergleichen.


Immer beliebter werden maßgeschneiderte Angebote, bei denen man nur für die Leistungen zahlt, die man auch tatsächlich benötigt.
Modularer Aufbau
Solche bedarfsgerechten Angebote haben Versicherer wie etwa die Volkswagen Autoversicherung AG entwickelt. "Unsere 'AutoVersicherung' zeichnet sich vor allem durch ihren modularen Aufbau aus: Man erhält eine außergewöhnlich preiswerte Basisabsicherung und kann dann Bausteine dazu buchen, die sinnvoll sind", erklärt Stefan Voges-Staude von der Volkswagen Financial Services AG (volkswagenbank.de). Immer enthalten sind die Elemente Haftpflicht und Kasko mit optionalem Rabattschutz. Gegen individuelle Risiken können sich Fahrzeugbesitzer zusätzlich mit drei Modulen absichern. Eines davon schützt gegen Schäden durch Wildwechsel - auf deutschen Straßen passieren pro Jahr nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) immerhin über 230.000 Wildunfälle, ein Großteil davon geschieht im Herbst.
Unfälle durch Wildwechsel absichern
Wer also speziell im Herbst oft in ländlichen Regionen oder in der Nähe von Waldstücken unterwegs ist, kann sich für das Modul "KaskoTierschaden" entscheiden: Das Modul deckt in Kombination mit der Standardkasko eine Reihe potenzieller Tierschäden ab. Vorteilhaft ist dieses Modul auch für Fahrer, die ihr Fahrzeug in einem Carport oder auf der Straße parken. Während die Kaskoversicherung die Folgeschäden bei einem Zusammenstoß mit Haarwild übernimmt, sichert das "Tierschaden"-Modul zusätzlich Schäden ab, die durch einen Zusammenstoß mit Nutztieren, Federwild oder jeglicher Art von Haustieren entstehen. Im Übrigen können nicht nur Marder, sondern auch andere Tiere Schäden in der Elektronik verursachen. Folgeschäden durch Tierbiss sind daher bis 3.000 Euro abgesichert. Zudem werden die Kosten für Folgeschäden nach einem Kurzschluss, der nicht auf Tierbiss zurückzuführen ist, ebenfalls bis 3.000 Euro übernommen. djd/mpt-14/50619

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