Nachr?stung Ru?filter: Auch f?r Biodiesel-Fahrzeuge m?glich
31 März, 2007
Nachger?stete Ru?filter auch mit Biodiesel? ?ber 2 Millionen Pkw k?nnen auch weiterhin mit Biodiesel fahren. Nachdem die Bundesregierung die Gesetze f?r die Steuerf?rderung nachger?steter Diesel-Altfahrzeuge mit Ru?filtern auf den Weg gebracht hat, d?rfte es einen regelrechten Ansturm auf Nachr?st-Partikelfilter geben. Die F?rderung mit einmalig 330 Euro f?r die Nachr?stung, die r?ckwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 gilt, k?nnen auch Biodieselfahrer nutzen. Im Gegensatz zu den meisten serienm??ig eingebauten Ru?filtern k?nnen die g?ngigen Nachr?stpartikelfilter auch mit Biodiesel betrieben werden. Darauf weisen die Union zur F?rderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB) hin.
Die f?hrenden Hersteller von Nachr?stpartikelfiltern, HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und Twin-Tec AG, haben ihre Ru?filter f?r den Betrieb mit Biodiesel freigegeben. Voraussetzung ist der Einsatz von normgerechtem Biodiesel nach DIN EN 14214. Es ist f?r den Betrieb mit Biodiesel also entscheidend, ob das Fahrzeug f?r Biodiesel freigegeben ist. Das trifft auf derzeit mehr als 2 Millionen Pkw in Deutschland zu. Einer Nachr?stung und damit dem Weiterbetrieb mit Biodiesel steht damit nichts im Wege. Die UFOP hat in der j?ngsten Zeit mehrfach Anfragen erhalten, nach denen Werkst?tten oder Fahrzeugh?ndler informiert h?tten, dass nach dem Einbau eines Nachr?stfilters ein Weiterbetrieb mit Biodiesel nicht m?glich sei. Diese Aussage ist nicht nur technisch, sondern auch rechtlich unkorrekt. Der ADAC hat dazu festgestellt, dass bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis f?r einen Nachr?st-Partikelfilter, grunds?tzlich sichergestellt sei, dass alle technischen und zulassungsrechtlichen Anforderungen eingehalten w?rden. Der Einbau eines f?r das jeweilige Fahrzeugmodell genehmigten Nachr?st-Partikelfilters ber?hre bestehende Gew?hrleistungs- oder Garantieanspr?che gegen den Fahrzeughersteller nicht. Die Europ?ische Kommission und das Bundeskartellamt h?tten klargestellt, dass anders lautende Garantiebedingungen von Fahrzeugherstellern mit der aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung nicht vereinbar seien.
Auf der Internetseite der UFOP (www.ufop.de) sind weitere Informationen zum Thema Nachr?stung sowie eine ?bersicht der Fahrzeugmodelle, die f?r eine Nachr?stung mit einem Partikelfilter in Frage kommen, aufgef?hrt.
Pressekontakt: UFOP e. V. c/o WPR COMMUNICATION Norbert Breuer Saarbr?cker Stra?e 36 10405 Berlin Tel.: 030/440388-0 Fax: 030/440388-20 E-Mail: ufop@wpr-communication.de