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Klasse A1 und A2: Neuer Motorradführerschein ab 19. Januar 2013

21 November, 2012

Einen Nachfrageschub erwartet die Motorradindustrie von der neuen Führerscheinverordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt. Sie führt


nach Einschätzung des Industrieverbandes Motorrad (IVM) zu steigender Zweirad-Mobilität, eine attraktivere Modellauswahl und mehr Fahrspaß. Etliche Hersteller haben bereits entsprechend ausgerichtete Modelle im Programm und haben für nächstes Jahr viele Neuheiten für die erweiterte Einstiegsklasse angekündigt.

Das ändert sich ab 19. Januar 2013:
Der Einstiegs-Führerschein A1 wurde von der Politik den Erfordernissen des Straßenverkehrs angepasst. Die bisherige Geschwindigkeits-Obergrenze von 80 km/h für die 16- bis 17-jährigen Einsteiger entfällt – nicht zuletzt dank umfassender praktischer und theoretischer Ausbildung in den Fahrschulen war sie nicht mehr zeitgemäß, denn die Ausbildung erfolgte schon immer auf den schnelleren Fahrzeugen der Klasse. Zudem erleichtert die neue Regelung Leichtkraftrad-Fahrern künftig das Überholen von Lkw und steigert damit auch die Sicherheit. Begrenzt ist der A1 nach wie vor auf das Einstiegsalter von 16 Jahren und Fahrzeuge mit maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum sowie bis zu 11 kW / 15 PS. Neu ist das Mindest-Leistungsgewicht von 0,1 kW pro Kilogramm, um der Geschwindigkeit Grenzen zu setzen.

14 PS Mehrleistung markieren künftig den Unterscheid zwischen altem und neuem Einstiegs-Führerschein A2, dessen Limit von 25 kW / 34 PS auf 35 kW / 48 PS angehoben wird. Das Mindestalter beträgt weiterhin 18 Jahre. Ein weiterer Aufstieg in die offene Klasse kann ab dem 20. Lebensjahr nach einer praktischen Prüfung erfolgen.

Eine Einschränkung für das zu drosselnde Fahrzeug gibt es, entgegen der Vorschrift der EU, in Deutschland nicht. Die EU schreibt vor, dass das Ausgangsfahrzeug nicht um mehr als die Hälfte für die A2-Klasse gedrosselt werden darf, das heißt, ein zu drosselndes Fahrzeug dürfte max. 70 kW / 95 PS Leistung abgeben. Deutschland nimmt durch den Verzicht auf diese Regelung eine Sonderstellung in Europa ein. Bei Fahrten ins Ausland kann eine nach deutschem Recht legal durchgeführte Drosselung möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen.

Direkteinsteiger der Klasse A, die auf die praktische Erfahrung des Aufstiegs verzichten, können den Führerschein ab dem 19. Januar 2013 ein Jahr früher erwerben; mit 24 Jahren statt mit 25 nach der alten Regelung. Inhaber der alten beschränkten Fahrerlaubnis Klasse A, die vor dem 19. Januar 2013 absolviert worden sind, dürfen ab dem Stichtag 19. Januar Krafträder der neuen Klasse A2 (35 kW / 48 PS) ohne Aufstiegsprüfung und nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung der alten Klasse A unbeschränkt Motorräder der Klasse A führen.

Auch wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 absolviert hat und seitdem aufgrund des damaligen Wegfalls der alten Klasse 4 Mopeds und Motorroller mit 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW / 15 PS fährt, darf sich freuen. Ab dem 19. Januar 2013 kann die Pkw-Fahrerlaubnis mit einer praktischen Prüfung in einer Fahrschule und im Bedarfsfall einigen auffrischenden Fahrstunden zum Führerschein A2 ausgeweitet werden. Er erhält damit die Lizenz, ein vollwertiges Motorrad mit bis zu 35 kW/48 PS zu bewegen. Nach zwei Jahren kann zudem die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A (offen) abgelegt werden. auto-medienportal.net/jri

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