Aktuelle News
 


Rückwirkende Nachrüstförderung von 330 Euro

05 Mai, 2010

Deutsche Umwelthilfe begrüßt rückwirkende Nachrüstförderung über 330 Euro von Rußpartikelfiltern für Autos und leichte Nutzfahrzeuge


Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium haben sich endlich auf die Fördermodalitäten für die Partikelfilter-Nachrüstung geeinigt - Barförderung von 330 Euro für den Einbau eines Partikelfilters in Pkw und erstmals leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen beschlossen - Pkw-Nachrüstung nun doch rückwirkend für alle seit 1. Januar 2010 verbauten Filter

Berlin, 4. Mai 2010: Gute Nachrichten für die von Dieselruß geplagten Bewohner der Innenstädte: Nach wochenlangem Gerangel zwischen drei Bundesministerien über die genauen Fördermodalitäten für die Dieselpartikelfilter-Nachrüstung wurde Ende vergangener Woche eine Einigung erzielt. Für die Nachrüstung ihrer ungefilterten Dieselfahrzeuge mit einem Dieselrußpartikelfilter gewährt die Bundesregierung eine Barförderung von 330 Euro pro Fahrzeug. Während diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen.

Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die leider um viele Wochen verspätet gefundene Einigung erleichtert: "Erstmals wird der bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben. Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen Zuschuss für die Abgasreinigung", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Kritik äußert die DUH allerdings an der finanziellen Ausstattung des Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen keinen Zuschuss für die Rußfilternachrüstung erhalten sollen.

Das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium haben sich nach wochenlangen Verhandlungen auf die jetzige Regelung geeinigt. Mit den rund 66 Millionen Euro verbleiben für dieses Jahr noch mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw. Bundesregierung und Bundestag hatten 2006 beschlossen, die bis 2011 jährlich 150 - 200 Millionen Euro in die Staatskassen fließenden Einnahmen aus dem Programm zweckgebunden für die Rußfilter-Nachrüstförderung zu verwenden. Nach der Steuerschätzung 2010 in dieser Woche rechnet die DUH mit der exakten Summe, die für dieses Jahr insgesamt beim Bundesfinanzminister eingehen wird. Nach Auffassung der DUH sind diese Mittel wie 2006 beschlossen für weitere Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen und Diesel-Lokomotiven zu verwenden. Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170

Anträge auf rückwirkende Erstattung der 330 Euro können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter (www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html) gestellt werden.

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights