Eine Fahrzeugumrüstung für Behinderte ist steuerlich absetzbar
Unser Rechtstipp für Sie: Umrüstkosten als vermeidbare Kosten absetzen! Einen behindertengerrechten Umbau Ihres Fahrzeuges können behinderte Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen
BI aG oder H
steuerlich absetzen, da diese Umrüstkosten als unvermeidbare Kosten gelten.
Beachten Sie bitte hier: Diese Umrüstkosten dürfen jedoch nicht in einem Betrag im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden.